Allgemeines

Die Bewertung des QM-Systems erfolgt in der Regel im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres durch die GF in Verbindung mit dem Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB).

Für die Bereitstellung der notwendigen Berichte und Auswertungen zur QM-Systembewertung ist der QMB verantwortlich. Der durch die GF erstellte Entwurf des Bewertungsberichts wird dann an alle Mitglieder der Geschäftsleitung verteilt. Er basiert aufgrund der nachfolgend aufgeführten Inputs und enthält die jeweils detailliert ausgearbeiteten Zielsetzungen und Maßnahmen für das folgende Geschäftsjahr.

Anläßlich einer Geschäftsleitungssitzung wird der Entwurf durch alle Mitglieder der GL. verifiziert, ggf. ergänzt und dann durch die GF genehmigt und freigegeben. Die Geschäftsleitung umfaßt die Geschäftsführung und den Stellvertreter. Die Fortschrittskontrolle bzgl. qualitätsbezogener Ziele und Kriterien unterliegt dem Qualitätsmanagementbeauftragten.