Grundlage von allen Lieferverträgen ist die Abgabe eines qualifizierten Angebotes, das die anzuwendenden Normen, gesetzlichen Regelungen und die interne Fähigkeit zur Erfüllung qualifizierter Forderungen, d.h. der technischen und organisatorischen Machbarkeit, berücksichtigt.

Zur reibungslosen Vertragsabwicklung wird immer vor Vertragsabschluss, dessen Inhalt mit Hilfe entsprechender Fachkompetenz genauestens überarbeitet, um sicherzustellen, dass

  • die Forderungen angemessen festgelegt und dokumentiert sind,
  • eventuell von der Ausschreibung abweichende Forderungen abgeklärt sind und 
  • die interne Fähigkeit zur Erfüllung der Vertragsforderungen abgesichert ist.

Die Vertragsprüfung, d.h. der Vergleich von Auftrag und Angebot, wird vom Vertrieb unter Einbeziehung der jeweils erforderlichen Fachbereiche durchgeführt und dokumentiert. Details werden hierbei mit Hilfe des Verfahrensablaufs "Vertragsprüfung" geregelt.

Bei Änderungen "Änderungen" ist für die technische und kaufmännische Abwicklung das Formblatt FB "Änderungserfassungsbogen" Grundlage der Verfahrensregelung. Hierbei werden folgende Details geregelt:

  • Auslöser für eine Vertragsänderung, siehe auch "Änderungen" 
  • Kosten, Umfang und Beschreibung der Änderungen 
  • Anforderung noch nicht gelieferten Unterlagen 
  • Zuständigkeiten, Verantwortung und Information der Bereiche 
  • Genehmigung der Änderung der einzelnen Bereiche sowie ggf. vom Kunden